Brauchbare Jagdhunde

Als jagdlich brauchbar gelten alle Jagdhunde, die eine Prüfung bestanden haben, die mindestens den Anforderungen der Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen entspricht (vgl. AB NJagdG). Neben den Hunden, die die Brauchbarkeitsprüfung (BrP) bestanden haben, sind dies noch Hunde mit bestandener Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) und Verbandsprüfung nach dem Schuß (VPS), sofern bei diesen Prüfungen die Schweißarbeit mit einer Übernachtfährte geprüft wurde.

Weiterhin gilt als brauchbar, wenn nach bestandener Herbstzuchtprüfung die Jagdhunde noch folgende Zusatzfächer erfolgreich absolvieren und bescheinigt erhalten:

1. Schweißarbeit (Übernacht-Schweißfährte bis 400 m)

2. Gehorsam

3. Freiverlorensuche und Bringen von Federwild

Aufgrund der Zulassungsbestimmungen zu den Jagdhundeprüfungen können
nurmehr

a) Vorstehhunde

b) Schweißhunde

c) Stöberhunde

d) Bracken

e) Erdhunde

f) Apportierhunde

den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit erbringen. Welche Hunderassen hierzu gehören, richtet sich nach der Anerkennung der Rasse beim Jagdgebrauchshundverband (JGHV). Zu den Brauchbarkeitsprüfungen werden nur Jagdhunde zugelassen, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannten Rasse entsprechen.

Bei Spezialhunden (Schweißhunde, Erdhunde, Stöberhunde und Bracken) beschränkt sich die jagdliche Brauchbarkeit nach dem NJagdG auf bestandene Prüfungen in deren Spezialfächern.

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