Jagdgebrauchshunde

Grundsätze

Eine waidgerechte Jagd ist nur unter Einsatz von brauchbaren Jagdhunden denkbar.

Die Anforderungen des heutigen Jagdbetriebs in Niedersachsen setzen die Maßstäbe zur Klärung der Frage, was denn ein brauchbarer Jagdhund ist. Die Jägerschaft überprüft stets von Neuem, ob sich die Anforderungskriterien wandeln und definiert danach die Inhalte der zur Feststellung der jagdlichen Brauchbarkeit nötigen Prüfungsinhalte.

Derzeit ist in Niedersachsen ein Jagdhund brauchbar, der den Anforderungskriterien der nachstehend aufgeführten Brauchbarkeitsprüfung oder vom Inhalt her vergleichbaren Prüfungen entspricht.

Was sind brauchbare Jagdhunde und wie und wo bekommt man sie?

Die Leistungszucht von Jagdhunden – ausgerichtet auf eine strenge Zuchtauslese im Jagdeinsatz – ist an den Fürstenhöfen in Deutschland über viele hundert Jahre betrieben worden.

1879 schlossen sich Jagdhundefreunde mit dem Ziel der Förderung der Zucht von Jagdhunden in Hannover zusammen. Sie führten Begriffe der Ethik in die Jagd ein, stellten Gedanken des Tierschutzes anderen Überlegungen voran und prägten den Begriff der Waidgerechtigkeit. Unlösbar damit verbunden verstanden sie darunter vor allem die Jagd mit dem brauchbaren Hund. Stellvertretend für andere sei in diesem Zusammenhang an Diezel, Riesenthal, Oberländer und Hegewald erinnert. Diese Männer bildeten ethisch, kynologisch und organisatorisch die Wurzeln für das Entstehen unseres heutigen Jagdgebrauchshundewesens.

Der 1875 als Vereinigung der Jäger gegründete "Allgemeine Deutsche Jagdschutzverein", unterstützte durch Veröffentlichungen in seinen Publikationen die Gedanken der Jagdkynologen und half, aktiv deren Ziele der Jägerschaft nahezubringen.

In dieser Zeit begann man auch Rassestandards für Jagdhunde zu definieren und nurmehr danach "rein" zu züchten, d. h. nur noch solche Hunde zu paaren, die dem Standard einer Jagdhunderasse entsprachen. Die Leistung im Jagdbetrieb, einheitlich geprüft über ein ständig verfeinertes System, blieb weiterhin Grundlage der Zucht.

Zumindest die deutschen Jagdhunderassen bieten seither infolge der strengen Zuchtauslese ein für den Jagdbetrieb in unseren niedersächsischen Jagdrevieren genetisch fest verankertes Potential an Leistungsbereitschaft und Fähigkeiten. Nicht immer ist dies bei Jagdhunderassen aus dem Ausland so verankert. Ein Jäger aus Niedersachsen erhält mit einem rein gezogenen Jagdhund aus Deutschland (mit Papieren eines dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angeschlossenen Zuchtverbandes) die größtmögliche Gewähr, einen Jagdbegleiter zu bekommen, der alle anfallenden Aufgaben im heimatlichen Jagdbetrieb in optimaler Weise erfüllt.

Jagdgebrauchshundverband (JGHV)

Der Jagdgebrauchshundverband als Dachorganisation für das Jagdhundewesen in Deutschland hat die Aufgabe, die Zuchtvereine der oben aufgeführten Jagdhundrassen zusammenzuschließen und die Prüfung und Zucht für die Beschaffung brauchbarer Jagdhunde zu fördern. Darüber hinaus ist der JGHV verantwortlich für die Aus- und Fortbildung von Verbandsrichtern und für die Förderung des Jagdkynologischen Wissens in der Jägerschaft. Der Jagdgebrauchshundverband führt das Deutsche Gebrauchshund-Stammbuch (DGStB) als Leistungsnachweis für die Jagdhunde und Dokumentation der Verbandsarbeit. Nur Hunde der vom JGHV anerkannten Rassen werden zur Prüfung des Verbandes und zu Brauchbarkeitsprüfungen zugelassen und können die für bestimmte Jagdarten nach dem Niedersächsischem Landesjagdgesetz vorgeschriebene geforderte jagdliche Brauchbarkeit erwerben.

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